Feiertage
Bundesweite und regionale Feiertage
Kurz erklärt: Bundesweite Feiertage gelten in allen 16 Ländern, landesweite Feiertage nur im jeweiligen Bundesland und örtliche Regeln ausschließlich im ausdrücklich bestimmten Gebiet. Für Kalender und Arbeitstage muss deshalb neben dem Jahr immer die passende Region gewählt werden. Eine bundesweite Liste zeigt den gemeinsamen Kern, aber nicht jede regionale Ergänzung. Örtlich begrenzte Feiertage dürfen ohne Ortsauswahl weder landesweit noch deutschlandweit gezählt werden.
- Status
- Faktengeprüft
- Letztes Review
- Nächstes Review
- Risikoklasse
- rechtlich sensibel
Allgemeine Kalenderinformation, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Fristen und individuelle Arbeitsverhältnisse gilt der konkrete Einzelfall.
Drei Geltungsebenen statt einer Einheitsliste
Eine bundesweite Regel wird in jeder Deutschland- und Länderansicht berücksichtigt. Eine landesweite Regel erscheint nur bei Auswahl des betroffenen Bundeslands. Für einen örtlich begrenzten Feiertag reicht der Landescode nicht: Erst ein ausdrücklich unterstützter Ortsbezug erlaubt eine korrekte Zuordnung. Wo dieser Bezug fehlt, ist Weglassen genauer als eine landesweite Behauptung.
Die Reichweite ist unabhängig davon, ob ein Termin fest oder beweglich ist. Ein beweglicher Feiertag kann bundesweit gelten, während ein festes Datum regional bleibt. Datenbanken sollten daher Terminart und Geltung in getrennten Feldern speichern. Genau diese Trennung verhindert, dass Berechnungsregeln versehentlich als Rechtsaussage behandelt werden.
| Reichweite | Nötige Auswahl | Zulässige Aussage |
|---|---|---|
| bundesweit | Jahr | gilt in ganz Deutschland |
| landesweit | Jahr und Bundesland | gilt im ausgewählten Land |
| definiertes Gebiet | Jahr, Land und unterstütztes Gebiet | gilt nur dort |
| unklar | keine belastbare Zuordnung | Status offen, nicht pauschal zählen |
Die Bundeslandmatrix richtig lesen
Die berechnete Matrix zählt für 2027 bundesweite und landesweite Regeln getrennt. Sie ist kein Ranking der Länder und enthält keine örtlichen Regeln, wenn die Auswahl nur bis zur Landesebene reicht. Dadurch bleibt die Summe reproduzierbar: gemeinsamer Bundeskern plus landesweit geltende Ergänzungen.
Unterschiedliche Summen erklären sich nicht allein aus der Zahl benannter Feiertage. Entscheidend sind das gewählte Jahr, die Rechtsgeltung und der Wochentag für die jeweilige Fragestellung. Bei Arbeitstagen vermindert ein Feiertag im Montag-bis-Freitag-Modell die Zahl nur, wenn er auf einen sonst gezählten Wochentag fällt.
Folgen für Kalender, Arbeitstage und Brückentage
Für eine Reiseübersicht kann ein bundesweiter Kalender genügen, wenn ausschließlich der gemeinsame Kern relevant ist. Für Urlaubs-, Schul- oder Teamplanung sollte dagegen jedes tatsächlich betroffene Bundesland einbezogen werden. Ein regionaler Feiertag kann Erreichbarkeit, Ferienverkehr oder verfügbare Arbeitstage verändern, ohne in anderen Ländern arbeitsfrei zu sein.
Brückentage setzen ebenfalls die korrekte Feiertagsgeltung voraus. Ein Donnerstagstermin erzeugt nur dort einen regionalen Kandidaten, wo der Feiertag tatsächlich gilt. Der persönliche Dienstplan und die Urlaubsfreigabe bleiben davon getrennte Fragen. Ein Kalenderkandidat ist keine Zusage des Arbeitgebers.
Jede regionale Aussage benötigt eine passende Quelle
Die Feiertagsgesetze aller 16 Länder sind einzeln im Quellenregister erfasst. Für bundesweite Ausgaben wird geprüft, welche Regeln deutschlandweite Reichweite besitzen; für Länderansichten kommen die freigegebenen Landesregeln hinzu. Änderungen lösen eine Quellen- und Datenprüfung aus und werden nicht ungeprüft aus fremden Listen übernommen.
Die Jahresansicht liefert konkrete Daten und Wochentage. Diese Wissensseite erklärt dagegen die Reichweitenlogik. Dadurch bleiben Definition und Jahresdaten getrennte, aber miteinander verknüpfte Aufgaben: Die Erklärung altert langsam, während die Datenseite jedes Jahr aus denselben versionierten Regeln neu berechnet wird.
Berechnete Fakten
Die folgenden Werte werden beim Rendern aus demselben geprüften Kalenderkern berechnet wie die Jahres-, Kalenderwochen- und Arbeitstageseiten.
| Bundesland | bundesweit | landesweit zusätzlich | Summe |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 9 | 3 | 12 |
| Bayern | 9 | 3 | 12 |
| Berlin | 9 | 1 | 10 |
| Brandenburg | 9 | 3 | 12 |
| Bremen | 9 | 1 | 10 |
| Hamburg | 9 | 1 | 10 |
| Hessen | 9 | 1 | 10 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 | 2 | 11 |
| Niedersachsen | 9 | 1 | 10 |
| Nordrhein-Westfalen | 9 | 2 | 11 |
| Rheinland-Pfalz | 9 | 2 | 11 |
| Saarland | 9 | 3 | 12 |
| Sachsen | 9 | 2 | 11 |
| Sachsen-Anhalt | 9 | 2 | 11 |
| Schleswig-Holstein | 9 | 1 | 10 |
| Thüringen | 9 | 2 | 11 |
Quellen und Datenstand
Inhalt geprüft am . Dynamische Werte stammen aus dem versionierten Kalenderkern.
Zitiervorschlag: Jahreskalender.org, „Bundesweite und regionale Feiertage“, https://jahreskalender.org/wissen/bundesweite-und-regionale-feiertage/, fachlich geprüft am 02.08.2026; persönliches Abrufdatum ergänzen.
| Dokument | Herausgeber | Geltung und Thema | Typ | Abruf und Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| Amtliche Feiertagsgesetze der 16 Länder | Länder der Bundesrepublik Deutschland | Deutschland / Länder gesetzliche Feiertage, Geltungsbereich | Amtliche Übersicht Primärquelle | abgerufen geprüft |
| Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage | Freistaat Bayern | Bayern gesetzliche Feiertage, Geltungsbereich, Bayern | Amtlicher Rechtstext Primärquelle | abgerufen geprüft |
| Gesetz über die Sonn- und Feiertage | Land Berlin | Berlin gesetzliche Feiertage, Geltungsbereich, Berlin | Amtlicher Rechtstext Primärquelle | abgerufen geprüft |
| Methodik der Feiertagsdaten | Jahreskalender.org | Projekt Feiertage, Osterdatum, Geltungsbereich | Dokumentierte Methodik interne Quelle | abgerufen geprüft |